Das Prüfzeichen TÜV CE RoHS - Eine kurze Erklärung

Insgesamt findet man drei verschiedene Prüfzeichen bei den LED-Leuchtmitteln. Das ist zum einen das TÜV-Prüfzeichen, zum anderen das Zeichen CE sowie schließlich die anerkannte Kennzeichnung RoHS. Doch wofür stehen diese Prüfzeichen und was sagen sie aus?

Das TÜV-Prüfzeichen wird von dem gleichnamigen Prüfinstitut vergeben. Der Name TÜV ist die Abkürzung für Technischer Überwachungs-Verein. Der Verein führt technische Sicherheitskontrollen durch. Vorzugsweise Kontrollen, die vom Staat vorgeschrieben sind. Neben den Hauptkontrollen im Bereich der Kfz-Überwachung und des Fahrerlaubniswesens ist der TÜV auch für die Geräte- und Produktsicherheit zuständig. Ein solches Prüfzeichen ist also gleichzusetzen mit einem Qualitätssiegel. Bei der TÜV-Prüfung stehen nationale und internationale Richtlinien im Vordergrund. Außerdem muss eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen werden. Schließlich sagt das Prüfzeichen auch etwas über die Qualität und Langlebigkeit des geprüften Produkts aus.

Das CE-Prüfzeichen wird für bestimmte Industrieerzeugnisse verwendet, die im Europäischen Wirtschaftsraum produziert wurden. Damit ist die CE-Kennzeichnung eine Art „Reisepass“ für den Binnenmarkt Europas. Darüber hinaus gibt es für diese Kennzeichnung bestimmte Richtlinien und Mindestanforderungen, die das Produkt erfüllen muss. Dazu gehören Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen, die von der Europäischen Union festgelegt wurden. Nur wenn der Hersteller eine EG-Konformitätserklärung erstellt hat, darf er das CE-Siegel an seinem Produkt anbringen.

Mit RoHS bezeichnet man eine EG-Richtlinie 2002/95/EG, mit der die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- oder Elektronikgeräten beschränkt werden soll. RoHS steht dabei als Abkürzung für das englische Restriction of (the use of certain) hazardous substances. Zu diesen Substanzen gehören beispielsweise Blei, Quecksilber, Cadmium oder ähnliche Stoffe. Damit ist also gemeint, dass die betreffende Leuchte frei von diesen gefährlichen Substanzen ist bzw. nur einen ganz kleinen Teil davon enthalten darf. Die EU verabschiedete diese Richtlinie bereits im Jahr 2003, in Deutschland gilt sie seit März 2005.

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